Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens
Nach einem Todesfall steht ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Erbrecht an: Das Verlassenschaftsverfahren wird eingeleitet und hat das Ziel, alle Vermögensangelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Das Vermögen, das von diesem zu verwalten und zu verteilen ist, muss ordnungsgemäß und rechtlich sicher an die Erben verteilt werden.
Info zur Abwicklung eines Verlassenschaftsverfahrens auf help.gv.atVerlassenschaften Wien: Verlassenschaftsabhandlung in Österreich
Das Gesetz setzt Notare für die Durchführung einer Verlassenschaftsabhandlung ein. Dies wird auch dann nötig, wenn kein Vermögen vorhanden ist, das aufgeteilt werden muss. Der Notar besetzt im Verlassenschaftsverfahren die Position des Gerichtskommissärs und ist der Experte in diesem Verfahren. Er kennt sich mit allen Rechten und Pflichten der Erben aus und leitet diese an. Wichtiger Aspekt: Der Notar ist eine unabhängige Person und regelt die Gegebenheiten nach dem Gesetz und nicht nach persönlichem Dafürhalten. Er begleitet die Erben von der Todesfallaufnahme bis zum Ende der Verlassenschaftsabhandlung. Möglich ist auch die weitergehende Unterstützung, wie sie bei der Übertragung von Immobilien auf einen Erben benötigt wird. Der Notar übernimmt dann auch die Eintragung des Eigentumsrechts des Erben im Grundbuch bzw. leitet diese in die Wege. Die Dauer seiner Tätigkeit (und damit die verbundenen Kosten) ist also abhängig vom Leistungsumfang.
Vorgehensweise bei Verlassenschaften in Wien
Zuerst steht die Todesfallaufnahme auf dem Plan, dabei geht es um die Aufnahme der persönlichen und vermögensrechtlichen Belange. Der Notar stellt dann fest, welche Vermögenswerte vorhanden sind und ausgegeben werden müssen. Ein verkürztes Verfahren ist möglich, wenn das Vermögen weniger als 4000 Euro beträgt oder wenn gar kein Vermögen vorhanden ist. Auch bei Überschuldung des Verstorbenen sieht der Ablauf in der Nachlassverwaltung ein verkürztes Verfahren vor.
Nun folgt die Verlassenschaftsabhandlung, bei der die Erbberechtigung der jeweiligen Personen festgestellt wird. Zuletzt ergeht der Einantwortungsbeschluss durch das Gericht, damit ist das Verfahren beendet.
Wichtig: Planen Sie den Verlassenschaftsankauf, sollten Sie auf einen Experten setzen. Gern bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zum Verlassenschafts- und Antiquitäten Ankauf an und erbringen natürlich die entsprechenden Dienstleistungen.